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   BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80   

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https://dejure.org/1984,9028
BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80 (https://dejure.org/1984,9028)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - IVb ZB 713/80 (https://dejure.org/1984,9028)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - IVb ZB 713/80 (https://dejure.org/1984,9028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Versorgungsausgleichs unter Ehegatten beim Ehezeitende - Unbillige Härte des Versorgungsausgleich eines berufsunfähigen kranken Ehegatten bei Möglichkeit der Verbesserung des Renteneinkommens der berufsfähigen Ehefrau - Kürzung des Versorgungsausgleich bis ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80
    Der Senat ist der Art der Bewertung der Versorgung eines bei Ehezeitende bereits vorzeitig pensionierten Beamten, die das Oberlandesgericht gewählt hat, mit Beschluß vom 14. Oktober 1981 (BGHZ 82, 66, 69 ff., 80) beigetreten.

    Hat der ausgleichsberechtigte Ehegatte des Frühpensionärs infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen hohe Rente zu erzielen, so kommt nach den Umständen des Falles eine Kürzung gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ende der Ehezeit noch aktiv im Dienst gestanden hätte (BGHZ 82, 66, 80).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80
    Die Zusatzversorgung der Ehefrau hat das Oberlandesgericht abweichend von der - ebenfalls späteren - Senatsentscheidung BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81] mit dem Ehezeitanteil der Versorgungsrente statt nur mit dem dynamisierten Anteil der niedrigeren statischen Versicherungsrente, deren Höhe hier tatrichterlich nicht festgestellt ist, in seine Erstberechnung einbezogen.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80
    Das aber könnte nur Veranlassung zu einer - durch das Verbot der Schlechterstellung (Senatsbeschluß BGHZ 85, 180) jedoch ausgeschlossenen - Erhöhung des Ausgleichsbetrages, nicht aber zu dessen Herabsetzung bieten.
  • BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81

    Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80
    Bei der Beamtenversorgung hat es, der Berechnung der Deutschen Bundesbahn folgend, entgegen dem - später ergangenen - Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1982 (IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358) das Ruhegehalt um den vollen Ruhensbetrag nach § 55 BeamtVG statt nur um dessen auf den ehezeitlich erworbenen Rentenanwartschaften beruhenden Anteil gekürzt.
  • OLG Celle, 18.03.1980 - 12 UF 161/79
    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 713/80
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist in FamRZ 1980, 801 veröffentlicht.
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